Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet unbeschränkt für Ihre Schulden. Der Wortlaut "beschränkte Haftung" bezieht sich auf die Gesellschafter, also die Inhaber des Unternehmens.

Grundsätzlich besteht keine persönliche Haftung der Gesellschafter und Gesellschafterinnen. Die persönliche Haftung kann jedoch in den Statuten definiert werden oder bei Organen des Unternehmens in Frage kommen.

Nachschuss- und Nebenleistungspflichten

In den Statuten des Unternehmens können Nachschuss- und Nebenleistungspflichten festgelegt werden. Diese verpflichten die Gesellschafter zur weiteren Investition in das Unternehmen, wenn die finanziellen Mittel zur Deckung von Bilanzverlusten, zur Ermöglichung der ordnungsgemässen Weiterführung der Geschäfte oder für die statutarisch umschriebenen Fälle benötigt werden. Diese Beträge dürfen höchstens das Doppelte des Nennwertes des Stammanteils betragen.

Haftung der Organe

Doch als Gesellschafter einer GmbH bist du in der Regel nicht nur Aktionär sondern hast auch eine Tätigkeit in welcher du grossen Einfluss auf das Unternehmen hast, z.B. als Geschäftsführer oder Verwaltungsrat. Wenn du in dieser Position deinem Unternehmen durch Pflichtverletzungen oder unerlaubte Handlungen Schaden zufügst, kannst du dafür persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Im Falle eines Konkurses sucht das Konkursamt gezielt nach solchen Pflichtverletzungen um den Schaden der Gläubiger zu reduzieren.

Sobald du als Organ des Unternehmens aktiv bist, relativiert sich die Haftungsbeschränkung stark.

Haftung gegenüber der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Die AHV setzt eine besonders starke Haftungsregelung durch. Wenn Aufgrund einer Vorschriftsverletzung die geschuldeten Beträge gegenüber der AHV nicht beglichen werden können, so haften alle mit der Verwaltung, Geschäftsführung oder Liquidation zusammen solidarisch mit dem Unternehmen.

Regulierte Berufe

Gewisse Berufe bedürfen einer Bewilligung und unterstehen eigenen gesetzlichen Vorschriften. Dazu gehören beispielsweise die Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Arzt. Diese Berufe Sehen oft eine persönliche Achtung der Ausübenden vor, welche unabhängig von der Rechtsform durchgesetzt wird. Somit kann sich ein Arzt nicht vor Haftpflichtansprüchen eines geschädigten Patienten durch den Konkurs seiner GmbH retten. Hier empfiehlt es sich, diese Risiken durch eine Berufshaftpflichtversicherung zu decken, welche oftmals auch gesetzlich vorgeschrieben ist.

Solidarhaftung (Vertragliche Haftung, Kredite und Leasing)

Wenn dein Unternehmen einen Kredit aufnehmen will, wird Dieses natürlich auf seine Bonität geprüft. Vor allem bei Neugründungen ist Diese oftmals nicht ausreichend um ein Leasing, eine Finanzierung oder einen Kredit aufzunehmen. In diesen Fällen bietet sich die Solidarhaftung als Ausweg an. Bei Dieser musst du persönlich für die Schulden deines Unternehmens aufkommen, wenn dieses Zahlungsunfähig werden sollte. Die persönliche Verpflichtung kommt nicht nur bei klassischen Krediten zum Zuge, sondern auch bei Firmenkreditkarten, Leasingverträgen oder sogar bei Mietverträgen oder Telefonabos.

Fazit

Die beschränkte Haftung des Unternehmes schützt vor allem den kleinen Passivaktionär. Sobald du in die Geschäftstätigkeit involviert bist, was meistens der Fall ist, gibt es verschiedene Situationen in welchen persönliche Haftungsansprüche geltend gemacht werden können. Dazu gehört die Ausübung eines regulierten Berufs, wenn du für dein Unternehmen eine Solidarhaftung unterzeichnest, oder wenn du die AHV-Beiträge nicht bezahlst.

Am besten schützt du dich durch die sorgfältige Unternehmensführung und das gewissenhafte Erfüllen deiner gesetzlichen Pflichten. Eine Haftpflichtversicherung ist für viele Unternehmer auch zu empfehlen.

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Veröffentlicht am: 
Mar 19, 2021