Grundsätzlich ist jedes Unternehmen Mehrwertssteuerpflichtig, dass mehr als CHF 100'000 Umsatz (resp. Steuerbetrag) im Inland erwirtschaftet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Kollektivgesellschaft, eine GmbH oder eine AG handelt.
Ausnahmen von der Mehrwertssteuerpflicht
Es gibt verschiedene Ausnahmen von der Mehrwertssteuerpflicht. Dazu gehört die oben genannte Umsatzgrenze. Wenn dein Unternehmen also weniger als CHF 100'000 im Jahr erwirtschaftet, so ist es grundsätzlich von der MWST-Pflicht befreit. Bis zu gewissen Umsatzsteuergrenzen kann zudem zwischen der effektiven Abrechnung oder der Abrechnung mittels Saldosteuersätzen, die je nach Branche variieren.
Reduzierte Mehrwertssteuer
Bestimmte Leistungen des menschlichen Grundbedarfs sind lediglich zum reduzierten Satz zu versteuern. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, und Medikamente.
Befreiung von der Mehrwertssteuer
Es gibt eine umfangreiche Liste von Steuerausnahmen und -befreiungen. Dazu gehören insbesondere Leistungen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kultur und Vermietung/Verkauf von Immobilien. Diese sind gänzlich von der Steuer ausgenommen. Ob die Kriterien zur Befreiung auf dein neu gegründetes Unternehmen zutreffen, ist im Einzelfall zu prüfen.
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