Die AGB regelndas Rechtsverhältnis zwischen der Uniestro und den Kunden.
Die Uniestro AG(schweizerisches Handelsregister UID: CHE-448.103.528, nachstehend «Uniestro» genannt), behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Da die Uniestro Softwarelösungen anbietet und viele kundenspezifische Daten verwaltet. Sind unter den folgenden Links die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzbestimmung einsehbar:
https://www.uniestro.com/rechtliches/nutzungsbedingungen
https://www.uniestro.com/rechtliches/datenschutzbestimmungen
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Der Kunde hat der Uniestro alle für die Ausübung des Auftrages notwendigen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Er setzt sie jederzeit und rechtzeitig über sämtliche Vorgänge und Umstände in Kenntnis, welche für den Auftragsrelevant sind. Der Kunde verpflichten sich, der Uniestro auf Verlangen hin angemessene Kostenvorschüsse für ihre Arbeit zu entrichten.
Die Uniestro übernimmt keinerlei Haftung für Fehler jeglicher Art. Dies betrifft insbesondere aber nicht ausschliessliche: Beratungsfehler, Betreuungsfehler, Abklärungsfehler, Abwicklungsfehler, Ausführungsfehler, Begleitungsfehler, rechtliche Fehler etc.
Das Vertragsverhältnis kann jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Die Uniestro erstellt darauffolgend eine Endabrechnung über die bereits geleisteten Aufwendungen abzüglich Akontozahlungen oder anderweitig erhaltene Entschädigungen.
Bei wiederholter Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen, Fristeinhaltung oder Expressbearbeitungen verrechnet die Uniestro dem Kunden den gesamten Zusatzaufwand.
Die Leistungen der Uniestro werden gemäss der Preisliste (https://www.uniestro.com/rechtliches/preise) in Rechnung gestellt. Das Rechnungsintervall ist in der Regel monatlich.Uniestro behält sich vor, das Rechnungsintervall zu verkürzen oder zuverlängern.
Die Rechnungen werden elektronisch zugestellt und sind innert 30 Tage ab Rechnungsdatum zu begleichen. Wird von den Kunden die Rechnung in Papierform verlangt, wird ein Zuschlag von CHF 5.00 für den Mehraufwand erhoben. Bezahlen Kunden die Rechnung nicht fristgerecht, so wird auf die erste Mahnung ein Zuschlag von CHF 20.00,bei der zweiten Mahnung einen Zuschlag von CHF 50.00 erhoben. Ab Betreibungseinleitung behält sich die Uniestro das Einverlangen sämtlicher zusätzlich anfallenderKosten ausdrücklich vor. Bei Rechnungsbeträgen unter CHF 500.00, kann bereits bei Zustellung von Zahlungserinnerungen ein Zuschlag von CHF 20.00 erhoben werden.
Die Zuschläge gemäss vorhergehendem Absatz können ebenfalls erhoben werden, wenn die Abbuchung von den hinterlegten Zahlungsmodalitäten (bspw. Kreditkarte(nkonto),Paypal, Apple Pay, Google Pay, TWINT) nicht funktionieren.
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist ausschliesslich des Gerichts an Sitzes der Uniestro zuständig. Die Uniestro ist berechtigt, am Wohnsitz oder Sitz des Kunden zu klagen.
Haben Sie Fragen, Anmerkungen oder Unklarheiten, so kontaktieren Sie uns unter:
Tel. +41 44 578 44 30
support@uniestro.com
www.uniestro.com
Postadresse
Uniestro AG
Römerstrasse 138
CH – 8404 Winterthur
Auflage 10.03.2021
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